top of page

Was habe ich für den Erwerb der Mitgliedschaft zu beachten?

 

Die Mitgliedschaft im Tischtennisverein kann über das Formblatt [Aufnahmeantrag] beantragt werden. Dieses Formblatt ist, wie alle weiteren Dokumente über den Karteireiter [DOWNLOADS] abrufbar.

 

Gemäß gültiger [Beitragsordnung] erfolgt die Beitragszahlung ausschließlich über die Erteilung eines SEPA-Mandats zum Zwecke der Belastung vom gültigen Konto. Demgemäß ist der Aufnahmeantrag mit einem Antrag auf Erteilung des SEPA-Mandats verknüpft.

 

Neben der Ehrenmitgliedschaft, die vom Verein selbst verliehen wird, unterscheiden wir in drei Beitragsarten, für die entsprechende Regelungen gelten:   

Standardmitgliedschaft

Mit der Standardmitgliedschaft erwirbt der Sportler das Gesamtpaket, was beinhaltet:

 

  • Training an jedem Trainingstag, sofern entsprechend nicht belegt ist

  • Berücksichtigung als Stammspieler, sofern gewünscht

  • Teilnahme an allen außersportlichen Veranstaltungen

  • Übernahme aller Startgelder für Teilnahme an Sportveranstaltungen

Passivmitgliedschaft

Mit der Passivmitgliedschaft unterstützt das Mitglied die sportlichen Aktivitäten des Vereins und nimmt an allen gesellschaftlichen aussersportlichen Veranstaltungen teil.

 

Durch die Eingruppierung in die Passivmit-gliedschaft willigt das Mitglied in die eingeschränkte Möglichkeit der sportlichen Betätigung ein. Das bedeutet, dass das Mitglied nur dann an Sportveranstaltungen teilnehmen kann, die außerhalb des regelmäßgen Punkt-spiel- und Trainingsbetriebes stattfinden.

 

 

Schüler / Jugend

Für Schüler und Jugendspieler wird eine angemessene Beitragsreduzierung bewirkt. Die Mitgliedschaft beinhaltet:

 

  • Anleitung durch ausgebildete Ãœbungsleiter an dem jeweiligen Trainingstag,

  • Durchführung von Intensivtrainings-einheiten mit den Erwachsenen, sofern entsprechender Leistungsstand erreicht ist,

  • Durchführung von interen Turnierveranstaltungen wie Schüler-Sommer-Turnier und Nikolausturnier zum Schuljahres- bzw. Jahresabschluss

  • Ãœbernahme aller Startgelder für Teilnahme an Sportveranstaltungen

Freizeitmitgliedschaft

Mit der Freizeitmitgliedschaft unterstützt das Mitglied die sportlichen Aktivitäten des Vereins und nimmt an allen gesellschaftlichen aussersportlichen Veranstaltungen teil.

 

Durch die Eingruppierung in die Freizeitmit-gliedschaft willigt das Mitglied in die eingeschränkte Möglichkeit der sportlichen Betätigung ein. Das bedeutet, dass das Mitglied nur dann am Trainingsbetrieb teilnehmen kann, wenn die Spieltische nicht durch Vereinsmitglieder in Anspruch genommen werden, die einen höheren Beitrag leisten.

 

 

Fördermitgliedschaft

Mit der Fördermitgliedschaft unterstützt das Mitglied die sportlichen Aktivitäten des Vereins finanziell oder materiell auf der Grundlage von Spendenleistungen.

​

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß Fördermitglieder keine Stimmrechte inne haben.

 

 

Sowohl für die Standardmitgliedschaft als auch für die Freizeitmitgliedschaft ist eine Ermäßigung möglich. Die entsprechenden Voraussetzung für die Eingruppierung in die Ermäßigte Mitgliedschaft ergeben sich aus der [Beitragsordnung]

Was muss ich noch wissen ?

Der Beitragseinzug erfolg vierteljährlich zum Ende des Quartals, sofern nicht Fördermitgliedschaft vorliegt. In diesem Fall wird der Jahresbeitrag zum 31. März eines Jahres eingezogen.

 

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur halbjährlich

 

zum 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres

 

möglich. Es ist zwingend erforderlich, dass diese rechtzeitig gegenüber dem Vorstand angezeigt wird.

 

Dabei genügt die Mitteilung durchaus per E-Mail. Diese Regelung ist dem Umstand geschuldet, dass der Verein, der Mitglied im Landessportbund Brandenburg, Kreissportbund Barnim, Tischtennis-Verband-Brandenburg, Nordostdeutschen und Deutschen Tischtennisverband inne hat, für alle die Mitglieder, die noch am 01.01. eines Jahres die Mitgliedschaft inne haben, entsprechende Verbandsbeiträge abzuführen hat.

 

 

bottom of page